Hallenfläche bis 150 m² dringend gesucht.

10. Januar 2011

Gesucht wird: Hallenfläche mit kleinem Büro und WC-Anlage bis 150 m² per sofort für Kunden. Sie sind der Vermieter einer solchen Halle oder können uns einen Tipp geben, rufen Sie uns an oder mailen sie uns.

Ärger mit dem Weihnachtskranz

9. Dezember 2010

Während die eigenen vier Wände jeder grundsätzlich so einrichten, schmücken und dekorieren darf, wie es ihm gefällt, beschäftigen Dekorationen im Treppenhaus immer wieder die Gerichte.  Ist ein bunter Adventskranz an der äußeren Wohnungstür angebracht, wertet das Landgericht Düsseldorf diesen Schmuck als Ausdruck eines Brauchtums, der von den Nachbarn toleriert werden muss. (AZ: 25 T 500/89). Duftkerzen im Treppenhaus hingegen werden als bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums eingestuft und bedeuten eine erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer (OLG Düsseldorf, AZ: 3 WX 98/03). Auch Mieter dürfen ihren Balkon nach ihrem Geschmack gestalten, solange eine ortsübliche Weihnachtsbeleuchtung verwendet wird. Sobald jedoch die Nutzung nachbarlicher Schlafzimmer von der Helligkeit beeinträchtigt wird, kann Unterlassung gefordert werden. „Am besten nach 22 Uhr die Lichtquelle ausschalten, damit die Nachtruhe gewahrt ist und von vorneherein Streitigkeiten vermieden werden“ meint Rechtsanwalt Johannes Engel, Syndikus des Immobilienverbandes IVD Mitte in Frankfurt. Dekorationen an Hausfassaden, wie etwa kletternde Nikoläuse, setzen das Einverständnis des Vermieters voraus, besonders wenn Halterungen an der Außenwand angebracht werden müssen. Um eine Gefährdung von Passanten zu verhindern, ist zudem sicherzustellen, dass auch bei Unwetterlagen die Weihnachtssymbole fest montiert sind.  

Quelle: IVD-Mitte

IVD – Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger

Hallenflächen ab 1.000 m² “dringend” für Kunden gesucht !!

7. Dezember 2010

- Wir suchen für namhafte Produktions- sowie Logistikunternehmen Hallenflächenn 1.000 m²- 2.000 m² / 5.000 m² - 6.000 ² / ab 10.000 m².

Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein für Sie unverbindliches Beratungsgespräch !!

Herr Dipl. Immobilienwirt Alexander Alter steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Erhöhung der Grunderwerbssteuer birgt für Kommunen hohe Risiken - IVD Mitte befürchtet rückläufige Transaktionen

7. Dezember 2010

Ab 01.01.2011 erhöhen weitere vier Bundesländer die Grunderwerbsteuer. Liegt der Basissatz derzeit in den meisten Ländern noch bei 3,5 Prozent, sehen Immobilienkäufer schweren Zeiten entgegen. So werden neben dem Saarland, in dem der Steuersatz auf 4,0 Prozent steigt, auch in Niedersachsen und Bremen  4,5 Prozent und Brandenburg gar 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis erhoben.  Seit der Förderalismusreform im Jahr 2006 ist es den einzelnen Ländern gestattet, die Höhe der Grunderwerbsteuer individuell zu bestimmen und lediglich eine Frage der Zeit, bis auch Hessen und Thüringen betroffen sein werden. Fraglich bleibt natürlich, ob eine Erhöhung der Transaktionssteuer für Immobilien zu einem höheren Steueraufkommen führt. Leere Kassen der Landesregierungen mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu füllen, sieht IVD Mitte Vorsitzender, Alexander Alter, sehr skeptisch und widerspricht auch dem Ziel der Bundesregierung, die Wohneigentumsquote zu steigern.  „Die Nebenerwerbskosten erhöhen sich so drastisch, dass besonders junge Bauherren ihren Kauf verzögern müssen mit dem ungewissen Ausgang, wie sich in einigen Jahren die Hypothekenzinsen entwickelt haben“, kritisiert Alter. Dadurch kann eine nicht intendierte Folge eintreten, nämlich ein weiterer Rückgang des Grunderwerbsteueraufkommens, so Alter weiter. Müssen Hausbesitzer in strukturschwachen Gebieten schon jetzt mit hohen Wertverlusten rechnen, wird der Wert des Immobilienbesitzes durch die Steuererhöhung nochmals gemindert, begünstigt die Abwanderung und schwächt die Wirtschaftskraft.  Wer bereits eine Immobilie, die von der erhöhten Steuer betroffen ist, im Auge habe, sollte versuchen, den Kauf in noch in dieses Jahr zu legen. Von einem Panikkauf bis zum Stichtag 31.12.2010 rät Alter allerdings ab;  momentan bleibe nur der Ausweg, seine Finanzierung anzupassen, also eine lange Laufzeit mit einer niedrigen Hypothek zu wählen.  Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die seit 2006 geltende Zuständigkeitsverteilung in der Steuergesetzgebung zu überarbeiten.  

Quelle: IVD-Mitte Hessen/Thüringen

 IVD – Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger

Hallenflächen ab 100 m², Büroflächen ab 80 m² gesucht.

6. Dezember 2010

Als der Spezialist für die Vermietung von Gewerbeimmobilien im Raum Nordhessen suchen wir permanent Hallenflächen ab 100 m² sowie Büroflächen ab 80 m².

Gerne erwartet wir Ihre Nachricht, damit wir auch Ihre Gewerbeflächen schnell und professionell vermieten können. Unter dem Menüpunkt “Über uns” können Sie unsere Kundenreferenzen einsehen.

Zehn gute Gründe sprechen jetzt für den Immobilienerwerb

29. November 2010

Folgende 10 Gründe sprechen jetzt für den Immobilienerwerb: 

1. Die Zinsen sind so niedrig wie noch nie
Die Hypothekenzinsen sind in den vergangenen Jahren gefallen und befinden sich auf einem historischen Tiefstand. Zehnjährige Darlehen sind heute zu einem Zinssatz von etwa 3,3 Prozent zu bekommen (Stand: Anfang November 2010). Zum Vergleich: Der langjährige Durchschnittswert von zehnjährigen Hypothekendarlehen liegt bei mehr als sieben Prozent. Käufer sollten die derzeitige Zinsersparnis nutzen, um ihre Kredite schneller zu tilgen. Denn es ist ungewiss, wie teuer die Anschlussfinanzierung wird. Bei einer Tilgung von einem Prozent dauert es gut 38 Jahre, bis das Darlehen zurückgezahlt ist. Wird die Tilgung aber auf zwei Prozent erhöht, reduziert sich die Zeit auf rund 27 Jahre.

2. Vergleichsweise leicht erschwinglich
Niedrige Zinsen führen dazu, dass Immobilieneigentum für vergleichsweise viele Menschen erschwinglich ist. Hinzu kommt das moderate Preisniveau in Deutschland. Während die Preise in fast allen europäischen Ländern - trotz Krise - noch immer deutlich über dem Niveau von 1995 liegen, haben sich deutsche Wohnimmobilien seitdem im Schnitt nur geringfügig verteuert. Der Erschwinglichkeitsindex, den das Center for Real Estate Studies (CRES) für den IVD ermittelt hat, weist historisch die besten Bedingungen für den Erwerb von Immobilien in Deutschland aus.
3. Steigende Preise und Mieten
Steigende Mieten und Wertsteigerungspotenziale machen Wohnimmobilien attraktiv. Im Durchschnitt erhöhten sich die Mieten für Neubauwohnungen mit gutem Wohnwert im Jahr 2010 um 2,4 Prozent. Besonders groß war das Mietpreiswachstum in den Großstädten. In Leipzig erhöhten sich die Neubaumieten um acht Prozent, in Nürnberg um sieben und in Kiel, Mannheim, Erlangen, Frankfurt am Main, Würzburg und Augsburg um fünf Prozent. Wachsende Mieten führen zu steigenden Renditen - insbesondere dann, wenn die Immobilie noch preisgünstig eingekauft worden ist. Die Vermietbarkeit der Immobilien ist in vielen Städten ausgezeichnet, was die Sicherheit der Investition in eine Immobilie zur Kapitalanlage verbessert. 

4. Hohe Renditen
Im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen wie beispielsweise Staatsanleihen bieten Wohnimmobilien eine deutlich attraktivere Rendite. Durchschnittlich liegt die Renditeerwartung hier bei 4,5 bis sechs Prozent. Zum Vergleich: Die Rendite einer zehnjährigen Bundesanleihe liegt derzeit bei knapp 2,4 Prozent. Festgeldkonten bieten im Herbst 2010 einen Zinssatz von wenig mehr als einem Prozent.

5. Krisensicheres Investment
Ein wichtiger Vorteil von Wohnimmobilien ist ihre hohe Wertstabilität. Selbst während der Finanzkrise sind deutsche Wohnungen im Wert leicht gestiegen. Im Jahr 2008 erhöhte sich ihr Wert im Schnitt um 0,6 Prozent, 2009 um ein Prozent. Zum Vergleich: Der DAX ist in diesem Zeitraum um über 25 Prozent gefallen. Diese Sicherheit macht Immobilien zu einer der beliebtesten Anlageklassen.

6. Potenzieller Schutz vor Geldentwertung
Auch wenn die Inflation momentan sehr niedrig erscheint, ist die Geldentwertung tägliche Realität. Schon bei einer Inflation von nur zwei Prozent nimmt die Kaufkraft eines Geldvermögens im Verlauf der Jahre deutlich ab: 20.000 Euro haben bei einer Inflation von zwei Prozent nach zehn Jahren nur noch einen Wert von 16.407 Euro. Wohnimmobilien bieten als Sachwerte Aussicht auf einen guten Schutz vor Inflation.
7. Hohe Sparquote
Immobilieneigentümer verfügen im Alter über ein wesentlich höheres Vermögen als Mieter. Eine Untersuchung des Marktforschungsunternehmens empirica ergab: Immobilieneigentümer im Alter zwischen 55 und 59 Jahren besitzen etwa sechsmal so viel Vermögen wie Mieter. Während Immobilieneigentümer mit einem Monatseinkommen von 2.000 bis 2.500 Euro bei Eintritt in den Ruhestand über ein Vermögen von etwa 229.000 Euro verfügen, sind es bei Mietern mit ähnlichem Einkommen nur knapp 37.000 Euro.

8. Flexibilität ist möglich
Das Arbeitsleben erfordert heute eine zunehmende Mobilität. Doch auch wenn Eigentümer ihre Immobilie wegen eines Umzugs nicht mehr selbst bewohnen können, ist ein Verkauf nicht zwingend erforderlich. Die Immobilie kann künftig vermietet und als Kapitalanlage genutzt werden und so weiterhin Bestandteil des Vermögensaufbaus bleiben. Um ihre Flexibilität nicht zu beeinträchtigen, sollten Käufer auf eine gute Vermietbarkeit achten.

9. Mietfreiheit im Alter
Im Grunde gibt es keine bessere Altersvorsorge als das selbstgenutzte Wohneigentum. Denn die Mietfreiheit im Alter ist eine entscheidende Kostenersparnis, insbesondere vor dem Hintergrund niedriger staatlicher Renten. Wer im Alter keine Miete zahlen muss, hat in der Regel deutlich mehr Geld zur freien Verfügung. Im Schnitt verbessert selbstgenutztes Wohneigentum die Netto-Einkommenssituation für Senioren um etwa 30 Prozent. Das bedeutet: Immobilieneigentum bietet ein wesentliches Plus an Lebensqualität. Der höhere Tilgungssatz von zwei Prozent oder mehr gewährleistet, dass die Immobilie bei Eintritt in den Ruhestand auch wirklich bezahlt ist.
10. Vorteile bei der Erbschaftssteuer
Selbstgenutztes Wohneigentum ist von der Erbschaftssteuer befreit. Wird Wohneigentum unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Kinder müssen ebenfalls keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Dies gilt auch für Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind. Diese Regelungen gelten allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Erben die Immobilie in den ersten zehn Jahren nach der Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten.

(Quelle: IVD Bundesverband Berlin - www.ivd.net)

IVD Gänseessen 2010 - Gesellschaftliches Highlight in der Immobilienbranche

28. November 2010

Jährlich veranstaltet der IVD Mitte Hessen / Thüringen in Partnerschaft mit der Frankfurter Rundschau und dem Unternehmen Kalaydo ein Gänseessen für seine Mitglieder und führende Personen aus Politik und Wirtschaft. Ein Video über die Veranstaltung finden Sie hier:  Link  oder unter Youtube http://www.youtube.com/watch?v=keFssaogoro

Die richtige Devise lautet: Heizen statt geizen !

22. November 2010
  • Stoßlüften statt Fenster ankippen
  • Türen zu unbeheizten Räumen schließen
  • Heizung entlüften

Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden. „Feuchtigkeit und Schimmel haben in der Regel keine Chance, wenn beim Lüften wichtige Grundregeln beachtet werden“, sagt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Hausverwaltung im IVD. „Am besten ist es, wenn mehrmals täglich alle Fenster und Innentüren kurz geöffnet werden. Das sorgt für einen raschen Austausch der Luft, und die Wände kühlen nicht aus.“ Das sei wichtig. Denn wenn warme Raumluft auf eine kalte Wand treffe, bilde sich Kondenswasser an der Wand. Dort entstehe dann ein idealer Lebensraum für Schimmelpilze.  Fenster ankippen fördert Schimmelbildung Die Mindestzeit für eine Lüftung hängt von der Differenz zwischen der Zimmertemperatur und der Außentemperatur und von der jeweiligen Windstärke ab. „Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden“, erklärt Löhlein „Aber selbst bei Windstille und geringen Temperaturunterschieden reichen 15 Minuten, wenn die Fenster und Innentüren vollständig geöffnet werden.“ Werden dagegen immer nur einige wenige Fenster für längere Zeit angekippt, erhöht sich das Schimmelrisiko in Fensternähe oft beträchtlich. Der Grund: Durch das lange Lüften kühlt die Wand oberhalb des Fensters in der Regel stark aus. Nach Schließen des Fensters bildet sich an den kalten Wandflächen häufig Kondenswasser. „Besonders gefährdet sind die Wandflächen an den Küchenfenstern“, sagt Löhlein. „Denn beim Kochen entstehen oft große Mengen Wasserdampf, die dann an der kalten Wand vorbei durch das angekippte obere Fenster nach draußen abgeleitet werden.“ Innentüren schließen Feuchtigkeitsschäden können aber auch durch das Heizverhalten der Bewohner begünstigt werden. Der IVD rät beispielsweise ausdrücklich davon ab, ein sonst unbeheiztes Schlafzimmer über das Wohnzimmer mit zu beheizen. „Das führt dazu, dass die in der Regel feuchtwarme Luft aus dem Wohnzimmer sich im Schlafzimmer abkühlt, so dass sich die Feuchtigkeit dort niederschlägt“, erklärt Löhlein. „Daher sollten die Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen immer geschlossen bleiben.“ Kontinuierlich Heizen Außerdem empfiehlt es sich bei mehrstündiger Abwesenheit, die Heizung nie ganz abzustellen. “Wer seine Wohnung regelmäßig tagsüber auskühlen lässt und sie dann wieder aufheizt, zahlt oftmals drauf“, sagt Löhlein. „Denn insbesondere bei modernen Heizungsanlagen ist es in der Regel günstiger, eine abgesenkte Durchschnittstemperatur zu halten, als allabendlich bei „Null“ zu beginnen.“

Heizungsanlage regelmäßig warten Niedrige Betriebskosten lassen sich allerdings nur erreichen, wenn die Heizungsanlage selbst auch regelmäßig überprüft und gegebenenfalls gewartet wird. Dazu gehört beispielsweise, dass die Thermostate mehrmals jährlich untersucht und die Temperaturregler bewegt werden. Denn nicht selten klemmt einer der Regler und das führt dann unter Umständen zum ungewollten Dauerbetrieb.  Mindestens einmal jährlich sollte eine Heizung entlüftet und ihr Flüssigkeitsstand überprüft werden. Der Grund: Luft ist ein wesentlich schlechterer Wärmeleiter als Wasser und so führen Blasen in den Rohrleitungen zu erheblichen Energieverlusten. Der IVD empfiehlt, diese Wartungsarbeiten dem Hauswart zu überlassen. „Viele Laien wollen zu viel des Guten und lassen beim Entlüften auch Wasser ab“, warnt Löhlein. „Das führt dann zu einem Druckabfall in Rohren und Heizkörpern. Ist der Druck zu niedrig, kann das Wasser nicht mehr optimal bewegt werden und die Heizung funktioniert nicht mehr.“ Heizung nicht eigenmächtig abbauen Überraschende Änderungen der Druckverhältnisse gibt es aber auch dann, wenn Heizkörper eigenmächtig abgebaut werden. Was insbesondere zu Beginn der Heizperiode völlig abwegig klingt, ist in deutschen Wohnungen häufige Praxis. „Des Öfteren ist ein Heizkörper den Einrichtungswünschen im Wege“, sagt Löhlein. „Gelegentlich wird dann das ungewünschte Objekt einfach demontiert. Die Auswirkungen der verkürzten Leistungswege und der verringerten Heizkapazitäten werden dann oft erst Monate später bemerkt, wenn in der Wohnung nicht mehr die gewohnten Temperaturen erreicht werden.“

Pflicht zum Heizen Ärgerlich ist es zudem, wenn andere Hausbewohner überhaupt nicht heizen, weil dann beispielsweise die Heizkosten der anderen Parteien deutlich steigen und an den angrenzenden Wänden und in der unbeheizten Wohnung selbst vermehrt Feuchtigkeitsschäden drohen. Wohnungsmieter sind daher verpflichtet, ihre Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen (LG Hameln AZ.: 10 S 163/07).

Berlin, 22. November 2010, Quelle: www.ivd.net  

Mietminderung bei Flächenunterschreitung

17. November 2010

BGH Urteil vom 10.11.2010

17.11.2010

Fehlt in einem Mietvertrag eine verbindliche Angabe der Wohnungsgröße, kommt eine Mietminderung wegen einer Abweichung der Wohnfläche nicht in Betracht, wenn die Parteien in dem Vertrag deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl im Mietvertrag nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient.  Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im Mietvertrag der beklagten Mieterin war zwar die Wohnungsgröße mit ca. 54,78 Quadratmetern angegeben, allerdings mit dem Vermerk, dass diese Angabe wegen „möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes“ dient, der räumliche Umfang sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume ergibt. Die Mieterin berief sich später auf eine Flächenunterschreitung und minderte die Miete, da ein Sachverständigengutachten eine tatsächliche Wohnfläche von 42,98 Quadratmetern ermittelte.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei der vorliegenden Vertragsgestaltung kein Mangel wegen Wohnflächenabweichung um mehr als zehn Prozent vorliegt und die Minderung von daher nicht berechtigt war. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Vertragsparteien ausdrücklich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes gehört.

Der Frankfurter Rechtsanwalt und Syndikus des IVD Mitte, Johannes Engel, begrüßt die Entscheidung. Sofern die Parteien im Mietvertrag ausdrücklich bestimmen, dass sich der räumliche Umfang aus der Angabe der vermieteten Räume ergeben soll, ist eine Mietminderung wegen Flächenabweichung nicht möglich, auch wenn die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt. Der BGH hat damit eine weitere Unklarheit im Mietrecht beseitigt.

(BGH-Urteil vom 10.11.2010, AZ: III ZR 306/09), Quelle: IVD Mitte Hessen/Thüringen

XI. Thüringen Immobilientag 2010 in Erfurt - Vorstandsvorsitzender Alexander Alter im Interview

5. November 2010

Am 3. November 2010 veranstaltete der IVD Mitte Hessen/Thüringen seinen Immobilientag in der Landeshauptstadt Erfurt. Eine Berichterstattung sowie ein Interview des Vorstandsvorsitzenden Herrn Alexander Alter finden Sie hier: Link  oder unter www.ivp.de  Video-Nr. 705)